Freie Medien
Urheberrechtsgesetz
Grundsätzlich gilt in Deutschland wie auch in anderen
Ländern der Welt das Urheberrechtsgesetz.§ 11 des UrhG besagt: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes“. Oder in anderen Worten: Zunächst einmal hat allein der Ersteller von Medien wie Texten, Bildern, Karten, Videos oder Audio-Dateien das Recht, diese auch zu Nutzen. Die Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung, ja sogar das öffentliche Zeigen dieser ist daher prinzipiell verboten, wenn man nicht über die nötigen Urheberrechte verfügt oder dem Urheber zumindest einen entsprechenden Geldbetrag zahlt.
Da im Internet zwar unendlich viele Inhalte kursieren, diese aber zum absoluten Großteil ebenfalls dem Copyright unterliegen, ist die Suche nach wirklich frei nutzbaren Medien also wirklich alles andere als unproblematisch. Natürlich hält sich nicht jeder an diese Einschränkungen. Google Books hat es sich zum Beispiel zur Aufgabe gemacht, das gesamte Buchwissen der Welt als digitale Bibliothek verfügbar zu machen. Ein ehrgeiziges und eigentlich sehr nützliches Vorhaben, das jedoch in vielen Fällen gegen das Urheberrecht verstößt, da viele Bücher ohne die Zustimmung des Autors gescannt und online gestellt werden.